Aufgaben/Tätigkeiten




                
  • Untersuchungen im Bereich der amtlichen
    Lebensmittelüberwachung

  • Was wird untersucht und worauf ?




    ... und nach der Untersuchung ?


    An die Untersuchung schließt sich eine Beurteilung der Proben durch die lebensmittelchemischen Sachverständigen an. Als rechtliche Grundlage dienen europäische und nationale Rechtsvorschriften, u.a. das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
    Die erstellten Gutachten werden an die Überwachungsbehörden weitergeleitet, die gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen einleiten oder ergreifen (z.B. Betriebsbegehungen, Belehrungen, Einleiten von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren).


  • Weitere Tätigkeiten

  • Beratung

    Zu den Aufgaben im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören auch das Mitwirken der Sachverständigen bei Betriebskontrollen, Untersuchungen im Rahmen von Exportbescheinigungen und Stellungnahmen zu externen Beanstandungsvorgängen. Daneben werden Sachverständigenauskünfte erteilt und Verbraucher und Hersteller bei lebensmittelrelevanten Fragen beraten,
    sofern sie nicht den Bereich der Handelschemiker betreffen.

    Für Kosmetik-Hersteller und Importeure halten wir ein Merkblatt für Kosmetik-Hersteller und Importeure bereit :


    Ausbildung

    Im Untersuchungsamt werden Chemielaboranten/innen und Studierende der Lebensmittelchemie ausgebildet
    sowie Lebensmittelkontrolleure/innen und Hygienekontrolleure/innen fortgebildet.
    Desweiteren bilden wir Lebensmittelkontrollassistenten/innen aus.

    Daneben stehen in begrenztem Umfang auch Praktikumsplätze für Schüler zur Verfügung.

    Das CUA bietet auch Informationsveranstaltungen und Führungen bei Bedarf an.